Moin!
Ich lese das als Argument für meine Ansicht.
Nein. Das mit der Anwaltshaftpflicht an die man sich wenden könne wenn der Anwalt falsch beraten habe ist schlicht Unsinn. Die Haftpflichtversicherung des Anwaltes wird nämlich sehr schnell klar machen, dass diese keine Prozessrisikoversicherung ist und nur dann in Anspruch zu nehmen ist, wenn der Anwalt z.B. Fristen versäumt. Wegen einer divergierenden Tatsachenauslegung und daraus folgender divergierender Rechtsauslegung durch ein Gericht (und der Folgeinstanzen) hat noch nie eine Anwaltshaftpflichtversicherung gezahlt.
Und selbst in eindeutigen Fällen überprüfen Versicherungen immer erst einmal ob eine biologische Lösung wahrscheinlich ist, wenn diese das Verfahren jahrelang verschleppen. Mit "biologische Lösung" ist der Tod des Geschädigten gemeint. Natürlich ein halbwegs natürlicher. Bei den Haftpflichtversicherungen der Ärzte ist diese Vorgehensweise übrigens ebenfalls Standard.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix