Alex: Kosten für Porto bei Originalrechnung

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Hi,

Da kommt die Frage auf, wo hier der Verbraucherschutz ist... Dürfen die das wirklich?

Wo kein Verbraucher, da kein Verbraucherschutz; Wo ein Verbraucher, da keine USt-Erstattung etc.

--> Daran kann das Problem also nicht liegen ;)

Guck dir mal an, was im UStG zur Rechnungsstellungspflicht steht. Ich glaube da wird der Leistende verpflichtet. Ansonsten müsste es sich zumindest aus den Treuepflichten des Vertrages ergeben würde ich meinen - zumindest, wenn sich das Angebot an Geschäftskunden richtet.

Ich glaube nur zumindest mal gelesen zu haben, dass man die Rechnungen - egal wie falsch sie sind - erstmal zahlen muss...

Gruß
Alex