Hallo,
ich arbeite für ein kleines Unternehmen, welches ein Franchisenehmer von einem Großen Unternehmen ist. Sämmtliche Umsätze, die unser kleines Unternehmen erzielt, werden mit einen sogenannten Geschäftserfassungsbogen - AUF DEM AUCH DAS LOGO DES GROßUNTERNEHMENS ABGEBILDET IST - an das Großunternhemen gesandt. Bisher wurde dieser Vordruck handschriftlich ausgefüllt.
Da die Verwaltungsarbeit für einen Umsatz emens aufwändig war, habe ich kurzerhand eine Art Verwaltungsprogramm geschrieben, mit dem wir ca 75% Zeiteinsparung erzielen. Mit meinem Programm habe ich u. a. oben besagtes Formular mit TCPDF nachgebaut und sämmtliche Daten werden bereits vom System eingetragen.
Da mein Scheff von diesem Programm sehr begeistert ist und es noch diverse kleine Franchisenehmer mehr gibt, hat er mir vorgeschlagen, das Programm auch den anderen Partnerunternehmen vorzustellen.
Nachdem ich mir darüber ein paar Gedanken gemacht habe, kam mir die Frage auf, ob es überhaupt rechtlich ist, dass ich diesen Geschäftserfassungsbogen mit dem Logo des Großunternhemens per pdf erstellen bzw. das Logo überhaupt nutzen darf.
Und wenn nicht - wovon ich mal ausgehe - wer kann dafür jetzt haftbar gemacht werden, ICH selbst als Programmersteller, oder der Scheff, der das Programm nutzt und mir letztlich das Logo zur Verfügung gestellt hat?
Muss ich jetzt beim Großunternehmen anfragen, oder der Scheff für sich bzw. jeder Inhaber des Franchiseunternehmens.
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass wir das Programm bereits seit ca. 2 Jahren nutzen. Wenn ich - oder wer auch immer jetzt um Erlaubnis der Logonutzung anfrage, machen wir DIE ja vielleicht erst darauf aufmerksam und bekommen dann vielleicht Rückwirkend eine Strafe aufgebrummt?!
"Man will ja keine schlafenden Hunde wecken"...
Oder Das Großunternehmen selbst bedankt sich für die Programm-Idee läßt sie nach programmieren und vermarktet sie selbst...
Hat da jemand Erfahrung oder Tipps für die weitere herangehensweise?
Vielen Dank
Gerald