Das ist kein Gegenbeispiel, das ist ein Fall in dem andere Gesetze/Paragraphen gelten.
Im Gegensatz zum Forum sind das auf der eigenen Webseite eigene Inhalte, selbst, wenn sie von einem Angestellten hochgeladen wurden. Aber selbst, wenn das strittig sein sollte, "Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html
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Das kenne ich schon. Es ging mir ja nicht um die Tatsache der eingeschränkten Haftung des Providers sondern um die Tatsache, dass jemand anderes - also nicht der im Impressum stehende - durchaus haften kann...und eben teilweise auch exklusiv nur derjenige.
Nur wofür? Zumindest nicht direkt für das öffentliche zugänglich machen.
Die Frage ist, nach wie vor und immer, was verbockt wurde.
Richtig. Urheberrechtlich haben wir ja zumindest eine Vervielfältigung. Vielleicht auch eine Veränderung
Die Vervielfältigung habe ich bereits vor mehreren Beiträgen als Möglichkeit genannt.
und wenn ich recht habe auch eine Veröffentlichung.
"Veröffentlichung" ist Larifari. Im Internet geht es i.d.R. um den hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
Ich habe mir Mühe gegeben hier keinen Leser mit der straf- und zivilrecht Mischung zu verwirren. Laien ist der Unterschied ja oft nicht ganz klar. Wenn das doch verwirrend rüberkommt - sorry.
Verwirrend war es nicht, es hat nur keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion geleistet, keinen der über die Weisheiten des Dr. Binsen hinausgingen.
Und ja, der AN wird hier wegen Körperverletzung oder sowas belangt. Weil er Täter ist. Genauso muss es doch bei einer strafbaren Urheberrechtsverletzung sein.
Was das erstellen einer Kopie betreffen könnte, wie bereits von mir gesagt.
Das ist doch Dreh- und Angelpunkt dieser gesamten Diskussion - dass eben auch Ansprüche gegen den AN existieren können.
Wie bereits eingeräumt.
Das ist doch Dreh- und Angelpunkt dieser gesamten Diskussion
Offenbar nicht (mehr).