Hallo,
Verantwortlich ist daher das Unternehmen als juristische Person, vertreten durch die im Impressum genannte Person. Vorzugsweise wird man im Impressum jemanden eintragen, der auch was zu sagen hat (Inhaber, Geschäftsführer, PR-Manager).
Das beste Gegenbeispiel ist z.B. ein Forum. Da haftet der Betreiber (der auch im Impressum steht) kraft Gesetz grundsätzlich nicht.
das ist falsch. Sobald der Betreiber eines Forums, Gästebuchs, Blogs (oder irgendeines anderen Webauftritts mit UGC) von widerrechtlichen Beiträgen Kenntnis erlangt, *ist* er dafür haftbar. Man gesteht ihm nur zu, dass er nicht permanent die aktuellen Inhalte überwacht, und duldet damit quasi eine verzögerte Reaktion.
Wenn ich aber ein Forum betreibe, und jemand informiert mich darüber, dass in einem Beitrag z.B. eine Person öffetnlich beleidigt wird, dann bin ich verpflichtet zu handeln - beispielsweise den Beitrag umgehend zu löschen. Tu ich das nicht, drohen mir als Betreiber Konsequenzen.
Was "umgehend" in diesem Szenario bedeutet, darüber kann man in gewissen Grenzen streiten.
Im Arbeitsverhältnis haben wir eine etwas andere Situation aber ich kann nicht nachvollziehen wieso der Arbeitnehmer hier nicht haften sollte sofern er etwas verbockt hat.
Weil der Arbeitnehmer juristisch nicht nach außen in Erscheinung tritt. Er gilt "nur" als Teil des Unternehmens - auch wenn er namentlich genannt wird und z.B. Geschäftspartnern persönlich bekannt ist.
Wäre also immer noch dankbar, wenn jemand dazu ein Urteil oder eine Fundsteller in juristischer Literatur nennen kann.
Ich auch. :-)
Du vermengst hier zwei __grundlegend__ unterschiedliche Dinge. Wenn der AN als Störer oder Täte oder sonstwas haftet kann er vom Gläubiger direkt in Anspruch genommen werden. Der Gläubiger kann also direkt den AN verklagen bzw. diesen anzeigen, je nachdem ob er Schadensersatz/Unterlassung etc. oder Strafe will.
Ja, aber soweit ich das sehe, ist der Angestellte sofort aus dem Schneider, wenn er nachweisen oder glaubhaft machen kann, dass er a) auf Anweisung gehandelt hat und b) für ihn nicht erkennbar war, dass die Anweisung gegen Recht und Vorschriften verstößt.
Wenn mir also mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzter oder Abteilung des Stammhauses) firmeneigene Unterlagen zur Verfügung stellt, darf ich davon ausgehen, dass die Verwendung dieser Unterlagen in Ordnung ist. Oder etwa nicht?
Grundsätzlich muss der AN bei Vorsatz voll selbst zahlen, bei entschuldbarem Fehlverhalten (unter leichter Fahrlässigkeit) muss er grundsätzlich nichts zahlen, kann sich also - wenn er vom "Opfer" verklagt wurde (was eine völlig andere Frage ist und was durchaus möglich ist) - auch geleisteten Schadensersatz etc. vom Arbeitgeber zurückholen.
Bei Fahrlässigkeit kommt es meist auf eine Teilung der Haftung zwischen AG und AN heraus. Dazu gibt es auch einigermaßen gefestigte Rechtsprechung.
Das mag alles richtig sein - aber AFAIS ging es hier weder um Vorsatz, noch um Fahrlässigkeit, sondern um das Handeln auf Anweisung.
Nicht, wenn er als Angestellter auf Geheiß seines Chefs handelt. Meiner Auffassung nach ...
Und wenn er's dann auch noch beweisen kann (e-Mails, interne Mitteilungen, Schriftverkehr), dann dürfte nicht der kleine Mann an der Front dran sein, sondern sein Chef.
Und da würde mich halt die Auffassung eines BGH-Richters etc. auch interessieren ;)
So hoch würde ich gar nicht greifen; die Meinung eines erfahrenen Anwalts oder eines popeligen Provinzgerichts würde ja im ersten Schritt schon mal reichen.
Hier gibt es übrigens etwas, was meine Meinung unterstützt: http://www.it-administrator.de/job-weiterbildung/recht/80734.html
Das stützt meine Aussage ja auch zum Großteil. Interessant nun: Cheffe schickt mir per Mail ein paar Protokollnotizen und eine Handvoll Bilder, und weist mich an, daraus eine Präsentation für den bevorstehenden Besuch der Geschäftspartner aus Übersee anzufertigen.
Verlangt das Gesetz nun von mir, dass ich *selbst* überprüfe, woher die Bilder kommen, um eine spätere Strafe gegen mich selbst auszuschließen, bloß weil mein Chef die irgendwo im Internet "gefunden" hat?
So long,
Martin
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(Alan Rickman, britischer Schauspieler)
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