Ich habe gesagt, dass der Betreiber __grundsätzlich__ nicht haftet.
eben, und dadurch etwas ganz anderes ausgesagt. Die Wortreihenfolge ist hier, wie oft bei Verneinungen, von entscheidender Bedeutung:
"grundsätzlich nicht": Niemals, unter keinen Umständen
Nein! Es bedeutet im Grundsatz nicht. Ließ mal den Namen und den ersten Staz von $7 TMG.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__7.html
Kurz gesagt, grundsätzlich haften sie für Inhalte und für fremde Inhalte haften sie grundsätzlich nicht.
Wenn man im juristischen Kontext das Wort "grundsätzlich" nutzt bedeutet das automatisch, dass es noch lange nicht immer so ist und dass es viele Ausnahmen gibt.
Dann ist das eine Vergewaltigung des Wortes.
Warum, daß grundsätzlich nicht immer oder ausnahmslos bedeutet ist auch im alltäglichen Umgang so.
Ein Grundsatz ist etwas Allumfassendes, ist das also gleichbedeutend mit "immer", "grundsätzlich" lässt keinen Raum für Einschränkungen. ...
Ganz sicher nicht, es ist der Grund/die Basis von dem/der ausgegangen wird.
Das erschüttert mein Rechtsverständnis zutiefst.
Dann schau mal von der Seite dessen der in seinem Recht verletzt wurde. Mr. Foo besorgt sich Mr. Foo, einen Stroh-Chef auf Borabora. Nun kann Mr. Foo aus beliebigen Rechtsverstößen Gewinn ziehen, bis er von jemandem in Kenntnis gesetzt wird.
OT:
Ja, mit einem Unterschied: Für den Angestellten ist klar erkennbar, dass es eine strafbare Handlung ist (z.B. Körperverletzung), zu der er aufgefordert wird. Hier gilt die Pflicht jedes einzelnen Bürgers, solche Anweisungen zu verweigern. Das wurde uns damals sogar bei der Bundeswehr eingeschärft, wo man ja sonst nicht viel von Recht und Gesetz hält: Wenn ein Befehl eines Vorgesetzten gegen Gesetze oder Dienstvorschriften verstößt, hat der Soldat nicht nur das Recht, sondern die *Pflicht*, den Befehl zu verweigern.
Stimmt nicht, es gibt auch Befehle die man ausführen muß oder ausführen darf, auch wenn sie gegen ein Gestz verstoßen.