Hallo,
"grundsätzlich nicht": Niemals, unter keinen Umständen
Nein! Es bedeutet im Grundsatz nicht.
eben, und "Grundsatz" heißt, es gibt nichts anderes.
Wenn man im juristischen Kontext das Wort "grundsätzlich" nutzt bedeutet das automatisch, dass es noch lange nicht immer so ist und dass es viele Ausnahmen gibt.
Dann ist das eine Vergewaltigung des Wortes.
Warum, daß grundsätzlich nicht immer oder ausnahmslos bedeutet ist auch im alltäglichen Umgang so.
Nein. Wenn ich in normaler Alltagssprache den Begriff "Grundsatz" oder "grundsätzlich" verwende, dann rede ich von etwas Unumstößlichem. Sonst sage ich "meistens", "üblicherweise", "in der Regel" oder "typischerweise". Das sind Formulierungen, die Ausnahmen zulassen. "Grundsätzlich" nicht.
Ein Grundsatz ist etwas Allumfassendes, ist das also gleichbedeutend mit "immer", "grundsätzlich" lässt keinen Raum für Einschränkungen. ...
Ganz sicher nicht, es ist der Grund/die Basis von dem/der ausgegangen wird.
Das ist die "Grundlage".
Hier gilt die Pflicht jedes einzelnen Bürgers, solche Anweisungen zu verweigern. Das wurde uns damals sogar bei der Bundeswehr eingeschärft, wo man ja sonst nicht viel von Recht und Gesetz hält: Wenn ein Befehl eines Vorgesetzten gegen Gesetze oder Dienstvorschriften verstößt, hat der Soldat nicht nur das Recht, sondern die *Pflicht*, den Befehl zu verweigern.
Stimmt nicht, es gibt auch Befehle die man ausführen muß oder ausführen darf, auch wenn sie gegen ein Gestz verstoßen.
Zum Beispiel??
So long,
Martin
Bitte komme jemand mit einem *g* zum Wochenende, damit nicht über mich gelacht wird.
(Gunnar Bittersmann)
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