Was soll man denn da noch prüfen, nachdem man ihn gelesen hat (was ich schon getan hatte)? Wenn man das Markenzeichen benutzt um die Marke zu bezeichnen für die das Markenzeichen eingetragen ist, wie soll es da zu einer Verwechslung mit eben dieser Marke kommen?
Es sieht ja dann - je nach Gestaltung der Software - so aus als wäre die Software von dieser Marke (bzw dem Unternehmen)
Die ursprüngliche Frage, von der ich geredet habe, bezog sich auf die selbst gedruckten Vordrucke. Aber auch bei dem Programm war nicht die Rede davon das Markenzeichen für das Programm zu nutzen, sondern lediglich für Dokumente die damit erstellt werden. Aber selbst wenn das Markenzeichen irgendwo als Schaltfläche erscheint, jemand der glaubt ein Browser wäre von google, yahoo und oder anderen Suchmaschinen, nur weil das Symbol neben dem browsereigenen Suchschlitz erscheint, ist nicht der Maßstab an dem sich die Rechtsprechung orientiert.