mrjerk: Lastenheft, Pflichtenheft, Umsetzung, ich raffe es nicht

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Hallo,

Diese Anforderungen stehen oben im Lastenheft. Wenn jedoch Datei nun im Pflichtenheft verboten ist, wie soll ich nun darauf antworten?
Wie antworte ich darauf, dass man Kundendaten erfassen, kopieren oder eine Signatur in eine Nachricht/Email einfügen kann?

Der entscheidende Knackpunkt ist IMO, ob der jeweilige (IT-)Fachbegriff Teil der fachlichen Anforderung ist oder nicht:

Wenn mich ein Kunde bittet, einen FTP-Client zu programmieren (und dann als Anforderung hat, dass sich die Software zu einem FTP-Server verbinden können muss), macht es natürlich keinen Sinn, in meinem Pflichtenheft von einem "allgemeinen Protokoll zur Dateiübertragung zu sprechen". Denn es soll eben ein "FTP-Client" sein, und nicht "irgendein Datenübertragungsprogramm".

Aus praktischer Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass das was der Kunde als Anforderung nennt, nicht immer das ist, was er haben will, was meist daran liegt, dass er kein vollständig umfassendes Bild der Systeme und Technologien hat (oder haben kann). Um beim Beispiel zu bleiben: Der Kunde kann einen FTP-Client fordern, weil er das eben so kennt, aber ihm nicht bekannt ist, dass man Daten verschlüsselt übertragen kann (per SCP/SFTP/...). Hier sind dann die beraterischen Fähigkeiten gefragt.

Das Pflichtenheft dient ja dazu, einen Überblick "der Dinge, die getan werden müssen" zu bekommen, um eine Einschätzung für die Kosten durchführen zu können. Dass man bestimmte Begriffe im Pflichtenheft nicht nennt liegt ja daran, dass man sich nicht auf eine bestimmte Lösung festlegen will (oder kann), ehe man das ganze nicht sorgfältig konzipiert hat. Wenn Du "Datei" schreibst, MUSS da eine Datei sein, wenn Du DBMS sagst, MUSS da ein DBMS sein.
Deswegen vermeidet man das.

Viele Grüße,
Jörg