Die „Zeit“ wird der Netzwerkplatte vermutlich vom Router vorgegeben.
Wenn die nicht mit der lokalen Rechnerzeit übereinstimmt, dürfte das problematisch sein.
mmm, kann ich die Zeit meines Rechners nicht auch vom Router bekommen, dann würden doch Rechner und NAS die gleiche Zeit haben.
Sofern wir hier nicht von einem Online-Kauf reden, bei dem du nach Fernabsatzgesetz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hättest, vermutlich gar nichts.
„xcopy funktioniert nicht wie erwartet bei Nutzung als Netzwerkplatte“ dürfte keinen Anspruch auf Wandelung/Gewährleistung begründen, weil es sich kaum um „Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ handeln wird.
Rechtlich ist das wohl richtig, unfair und schade finde ich es aber trotzdem.