Hallo,
Auch ist die Frage, ob ein PC komplett in einem Jahr als Ausgabe tituliert werden darf (ist ja keine "Abschreibung" wie bei einer bilanzpflichtigen Gesellschaft, würde ich meinen, weiß es aber nicht).
Wenn das so einfach ginge, würden alle für ihre Hardware eine nichtbillanzpflichtige Gesellschaft gründen. Die Abschreibung ist von der Gesellschaftsform unabhängig (soweit ich weiß oder zumindest für die in Frage kommenden Gesellschaftsformen). Die Abschreibung abkürzen kann man nur, wenn das Teil kaputt geht und nicht mehr nutzbar ist.
Danke. Jetzt habe ich auch den Fachbegriff: geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. "abnutzbare Wirtschaftsgüter"
"Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto gelten neue Abschreibungsregeln. Das bislang bekannte Wahlrecht bei Anschaffung bzw. Herstellung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Werten bis zu 410 Euro netto gilt seit dem 31.12.2007 nicht mehr. Das Wahlrecht bei der Abschreibung von GWG wurde deutlich beschränkt, im Gegenzug wurde die Grenze für GWG von 410 Euro auf 1.000 Euro deutlich erweitert. In Zukunft muss man sich im Zusammenhang mit GWG die Hürden 150 Euro und 1.000 Euro merken. "
http://www.iyotta.de/index.php/steuerrecht/3-steuerrecht/525-gwg-neue-abschreibungsregeln.html
Was auch immer das für eine Anschaffung 2005 hat. Vermutlich, dass der Laptop für 999,- Euro auf drei Jahre abgeschrieben werden muss. Wäre es ein PC und ein Monitor mit jeweils 409,- gewesen aber nicht. Und wäre er am 1.1.2008 gekauft worden wohl auch nicht.
Gruß
jobo