Das ist Unsinn - du kannst eine Adresse sehrwohl auf syntaktische Gültigkeit prüfen. Du kannst aber niemals wissen, ob die Adresse die eingegeben wurde auch tatsächlich existiert oder stimmt.
Das Problem ist eher, dass es eine schlechte Idee ist, selbst einen Prüfalgorithmus zu schreiben und viele im Internet auffindbare Algorithmen einfach Mist sind.
Danke für deine netten Worte! Wie du an Gunnars Einwand sieht ist es gar nicht so leicht, die Syntax so zu überprüfen, dass 100%ig keine gültige Mail-Adresse als ungültig markiert wird. Deshalb bleibe ich dabei, dass es "eigentlich" nicht möglich ist.
Es bringt auch nichts viel Zeit und Energie in eine 100% sichere syntaktische Validierung zu stecken, weil das - wie du und ich angedeutet haben - völlig unsinnig ist, weil man genauso gut als User eine nicht existierende Adresse eingeben kann.
Das hilft genau garnix - wer seine Adresse nicht hergeben will, greift auf eine Wegwerfadresse zurück oder registriert sich zur Not schnell eine Gmail-Adresse genau für diesen Zweck.
Na dann sag mir doch bitte mal eine bessere Lösung. Ich kann mir nie sicher sein, dass der User immer an der angegebenen Adresse - sei es Post oder E-Mail - erreichbar ist. Aber das ist doch auch ziemlich egal.
Wenn ich den User schützen will und ihm deshalb vor einer Mail mit einem z.B. gekauften Lizenzkey erstmal eine Mail zur Überprüfung der Adresse schicke, ist es doch das Problem vom User, wenn er dazu eine Wegwerfadresse hernimmt die er nicht anschaut.
Wenn ich mit dem User wirksam vereinbare, dass für Gestaltungsrechte aus einem Vertrag (Kündigung etc.) auch die angegebene Mail-Adresse genutzt werden kann, ist es das Problem des Users, wenn diese Adresse eine Wegwerfadresse ist und die Kündigung dann nie ankommt. (Je nach Rechtsansicht könnte das einzige Problem darin bestehen, dass er die Kündigung eben nochmal schicken muss, wobei die ursprüngliche Frist dabei weitestgehend wurscht ist.)
Wenn es um Adressen-Sammeln für Marketing geht, ist es natürlich das Problem des Werbenden, wenn die Mails - wegen Wegwerfadresse z.B. - nicht ankommen. Aber das kann ihm auch egal sein. Denn 1. wird dem User wohl immer ein Werbe-Widerrufsrecht zustehen und 2. könnte der User auch genau den Absender in seinem "echten" Postfach als Spammer markieren, was zur automatischen Löschung der Mails führt. Insgesamt also kein Nachteil für den Betreiber der Website.
Wenn es um Adressen Verkaufen geht: Da bekommt man soweit ich weiß mehr Geld für eine Adresse, wenn diese in Benutzung ist, also wenn jemand auf einen Link aus der Mail geklickt hat. Ob das eine Einmaladresse war ist da sicherlich auch nicht so leicht herauszufinden und dürfte also kaum Auswirkungen haben.
Um es also in deine Worte zu fassen: Das ist Unsinn.
Gruß
Alex