Alex: Quelltextausgabe ohne Zeilenumbrüche

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Hallo,

Der BGH hat festgestellt, dass das vorübergehende Speichern und Verarbeiten über einen Proxy lediglich zu dem Zweck der Weitergabe keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch das neue Packen von Bildern ist noch keine Verletzung. Lediglich das Einblenden eigener Werbung hingegen schafft ein derivatives Werk, welches die Genehmigung des Urhebers erfordert.

Das generelle ausliefern über einen Proxy halte ich auch für OK. Aber ich kann irgendwie nicht so recht glauben, dass das Vermurksen von Bildern (urheberrechtlich korrekter: Entstellung eines Werkes) im Zuge dieser Auslieferung über einen Proxy zulässig ist.

Ich habe mal kurz gesucht, aber zu genau diesem Problem nichts gefunden. Hast du da nähere Informationen?

Das Einblenden von Werbung dürfte mehr als nur ein urheberrechtliches Problem sein - ich habe bis jetzt noch nie davon gehört, aber wenn das wirklich war ist, ist das echt das allerletzte.

Gruß
Alex