Mietvertrag / Möbel
Daigaru
- recht
0 bleicher0 Sven Rautenberg0 Der Martin
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1 Tom
0 Daigaru
Hallo,
ich wohne in einem Wohnheim, in dem es fast ausschließlich vollmöblierte Zimmer gibt. Allerdings habe ich in diesem Wohnheim nun ein Zimmer gemietet, was nicht möbliert ist (steht auch so in der Inventarliste). Da der Mietvertrag jedoch anscheinend auf die vollmöblierten Zimmer ausgelegt ist, steht dort drin, dass ich nicht das Recht habe, die im Zimmer enthaltenen Einrichtungsgegenstände zu entfernen noch neue in ins Zimmer zu tun.
Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und ich habe mich schon eingerichtet, mit Bett, Schreibtisch, Regal, Schrank, etc.
Das ist mir erst jetzt aufgefallen. Und da ich neugierig bin, wollte ich mal fragen, was mir im schlimmsten Falle passieren könnte. Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?
Grüße,
Das ist mir erst jetzt aufgefallen. Und da ich neugierig bin, wollte ich mal fragen, was mir im schlimmsten Falle passieren könnte. Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?
Rechtsberatung online ist illegal, so nebenbei - meiner meinung nach -
worst case, könntest du zwar vor Gericht gehen (das ist unzumutbar, ein Wohnzimmer ohne Möbel etc. etc), aber bei einer zivilklage hättest du die kosten des Verfahrens zu tragen. de facto hat der Vermieter dich ohne gleitmittel übergeschoben. hoffe einfach, dass er kein arshcloch ist ) und tu dein bestes nicht aufzufallen.
MFG
bleicher
Moin!
Grüße,
Das ist mir erst jetzt aufgefallen. Und da ich neugierig bin, wollte ich mal fragen, was mir im schlimmsten Falle passieren könnte. Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?
Rechtsberatung online ist illegal, so nebenbei - meiner meinung nach -
worst case, könntest du zwar vor Gericht gehen (das ist unzumutbar, ein Wohnzimmer ohne Möbel etc. etc), aber bei einer zivilklage hättest du die kosten des Verfahrens zu tragen. de facto hat der Vermieter dich ohne gleitmittel übergeschoben. hoffe einfach, dass er kein arshcloch ist ) und tu dein bestes nicht aufzufallen.
Du erzählst Blödsinn.
- Sven Rautenberg
Moin!
ich wohne in einem Wohnheim, in dem es fast ausschließlich vollmöblierte Zimmer gibt. Allerdings habe ich in diesem Wohnheim nun ein Zimmer gemietet, was nicht möbliert ist (steht auch so in der Inventarliste). Da der Mietvertrag jedoch anscheinend auf die vollmöblierten Zimmer ausgelegt ist, steht dort drin, dass ich nicht das Recht habe, die im Zimmer enthaltenen Einrichtungsgegenstände zu entfernen noch neue in ins Zimmer zu tun.
Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und ich habe mich schon eingerichtet, mit Bett, Schreibtisch, Regal, Schrank, etc.Das ist mir erst jetzt aufgefallen. Und da ich neugierig bin, wollte ich mal fragen, was mir im schlimmsten Falle passieren könnte. Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?
Man kann schlechterdings von dir nicht erwarten, in unmöblierten Räumen zu wohnen. Wenn die Inventarliste also eine unmöblierte Wohnung ergibt, wird jeder Richter im Konfliktfall die entsprechenden Regelungen für möblierte Wohnungen als nicht zutreffend qualifizieren und jegliche diesbezügliche Kündigung als ungerechtfertigt zurückweisen.
Das heißt aber natürlich nicht, dass man es nicht versuchen könnte.
- Sven Rautenberg
Hi,
ich wohne in einem Wohnheim, in dem es fast ausschließlich vollmöblierte Zimmer gibt. Allerdings habe ich in diesem Wohnheim nun ein Zimmer gemietet, was nicht möbliert ist (steht auch so in der Inventarliste). Da der Mietvertrag jedoch anscheinend auf die vollmöblierten Zimmer ausgelegt ist, steht dort drin, dass ich nicht das Recht habe, die im Zimmer enthaltenen Einrichtungsgegenstände zu entfernen noch neue in ins Zimmer zu tun.
sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Wenn der Raum als möbliert deklariert ist, jedoch in Wirklichkeit keine Möbel enthält, wäre das meiner Ansicht nach sogar Täuschung. Welche Art der Nutzung stellt sich der Vermieter also vor, wenn er nicht erlaubt, dass der Raum mit Möbeln bestückt wird? Schweinehaltung? Arme Schweine.
Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und ich habe mich schon eingerichtet, mit Bett, Schreibtisch, Regal, Schrank, etc.
Meine persönliche Meinung ist, dass dir das durch derart unsinnige Klauseln im Mietvertrag nicht verboten werden kann. Entscheidend ist, dass du auf Verlangen (spätestens beim Auszug) den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kannst - wobei geringfügige nutzungsbedingte Schäden (z.B. Kratzer im Parkett, defekte und deshalb in Eigeninitiative erneuerte Lichtschalter oder Wasserhähne) vermutlich sogar toleriert werden müssen.
Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?
Nein, ich glaube nicht. Aber ich bin kein Fachmann für Mietrecht. Erkundige dich im Zweifelsfall lieber bei einem solchen. Der Mieterschutzbund oder ähnliche Organisationen haben so ziemlich überall Büros oder Beratungsstellen.
So long,
Martin
Hello,
sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Das kommt darauf an, ob es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbungsvertrag ist.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi,
sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Das kommt darauf an, ob es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbungsvertrag ist.
klingt plausibel - aber mir war noch nicht bekannt, dass es so einen Unterschied offiziell überhaupt gibt.
Im Falle des als möbliert vermieteten, jedoch leeren Zimmers können wir aber wohl kaum von einem Beherbergungsvertrag ausgehen, oder was meinst du?
Ciao,
Martin
Hello,
sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Das kommt darauf an, ob es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbungsvertrag ist.klingt plausibel - aber mir war noch nicht bekannt, dass es so einen Unterschied offiziell überhaupt gibt.
Im Falle des als möbliert vermieteten, jedoch leeren Zimmers können wir aber wohl kaum von einem Beherbergungsvertrag ausgehen, oder was meinst du?
Der ganze Bereich "Beherbergung" ist in Deutschland eine Regelungslücke. Es gibt im Mietvertragsrecht zwar immer wieder die Formulierung "nur zum vorübergehenden Gebrauch", aber den besonderen Rechtsbrauch, der immer wieder Anwendung findet, regelt das BGB im Mietrecht eigentlich nicht. §701 ff BGB regeln die Pflichten des Wirtes.
Von "nur zum vorübergehenden Gebrauch" spricht man immer dann, wenn die Mietdauer sechs Monate typisch nicht überschreitet. Das hat auch steuerliche Auswirkungen. Ab > sechs Monaten fällt keine Umsatzsteuer für die Vermietung zu Wohnzwecken mehr an.
Das Verbot, Dinge zu entfernen oder welche einzubringen stellt regelmäßig den Versuch des Vermieters dar, sich vor möglichem Schaden zu schützen und der Haftung hierfür zu entziehen. Wenn das Inventar allerdings eine leere Wohnung / ein leeres Zimmer nachweist, dann gilt das als Ergänzung/Änderung des Vertrages. Dies gilt insbesondere bei Formverträgen. Aus Konkludenz ergibt sich dann mMn auch das Recht, eigene Dinge einzubringen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ermöglichen. Wie das genau zu regeln wäre, muss man sicherlich im Einzelfall einen (oder mehrere) Rechtsgelehrte(n) fragen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Danke euch (außer bleicher :P) ich hab das schon vermutet, aber das gibt mir genug gefühlte Sicherheit. Ich gehe außerdem nicht davon aus, dass der Vermieter Stress machen wird, aber man weiß ja nie.