Hello,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Hm, das finde ich interessant. Ich mache es seit einigen wenigen Jahren anders - aber vielleicht ja auch falsch!?
Da einem Auftrag stets eine Auftragsbestätigung folgt, werden dem Kunden hier die AGB übermittelt.
Dann gelten die aber noch nicht für den Auftrag, dem sie beigelegt wurden.
Da die Version datiert ist, sehe ich kein Problem welches hier auftreten könnte. Sowohl in Angebot, Auftragsbestätigung als auch auf der Rechhnung steht dann "Es gelten meine AGB vom dd.mm.YYYY".
Allerdings arbeite ich hier auch nicht im Internet mit, denke aber, dass es hier auch vergleichbare Lösungen geben könnte. Was spricht dagegen, das im Webshop ähnlich zu machen? Also die AGB mit einem Datum zu identifizieren und dies entsprechend bei der Bestellung schon zu kennzeichnen.
Im Internet ist alles möglich. Wenn die AGB nicht von einem zertifizierten Server kommen (an dem du selber nichts verändern kannst als Anbieter), kann der Kunde nachher alles behaupten und kommt vermutlich damit durch.
Versandhandel war schon immer riskant. Früher war es mal so, dass man die AGB beim ersten Mal ausdrucken musste und dann unterschrieben (per Fax) hinsenden. Da hatte der Anbieter zumindest einen Nachweis zur Glaubhaftmachung.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg