Was das Einverständnis des Nutzers betrifft: dieses ist tatsächlich die Voraussetzung, wenn legal Daten erhoben, gespeichert oder sogar weitergegeben werden sollen (siehe § 4 BDSG).
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)