Dann nenne mir doch bitte ein entsprechendes Gesetz, dass den Handel mit Nutzerdaten ausdrücklich genehmigen würde.
Und da scheiden sich die Geister. Die konkludente Einwilligung zu einer unmittelbaren Nutzung der Daten für den angezeigten Zweck kann man relativ problemlos bejahen, für eine beliebige Weitergabe der Daten hingegen nicht.
Ach sagt doch gleich, dass du dich auf die Scherzerklärung mit der Weitergabe bezogen hast. ;) Ich dachte wir reden von der Datenverwendung die wirklich passiert - also Newsletterversand oder Mail-Kontakt...
Die Weitergabe wäre durch so einen kurzen Satz natürlich auch nicht mit 10 Unterschriften des Betroffenen darunter wirksam...
Gruß
Alex