Der Ausdruck "gefällt mir" ist als Bestandteil der natürlichen Sprache nicht schutzwürdig und kann daher auch nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Logo überhaupt unter den deutschen Marken- und Gebrauchsmuster-Schutz fallen.
Zudem gibt es, wie Du ja schon feststellst, zu den Systemen an sich haufenweise prior art (mein erstes Bewertungssystem habe ich 2001 an der Uni gebaut - da gab es Facebook noch gar nicht), so dass auch eine Patentierbarkeit ausscheidet.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
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