Adam Dyk: Bezeichnung eines "gefällt mir"-Buttons/-Links

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Der Ausdruck "gefällt mir" ist als Bestandteil der natürlichen Sprache nicht schutzwürdig und kann daher auch nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Logo überhaupt unter den deutschen Marken- und Gebrauchsmuster-Schutz fallen.

Siehe das magentafarbene T der Telekom. Es ist doch häufig so, das manche Firmen sich Dinge schützen, die bei realistischer Betrachtungsweise nicht schützenswert sind. Nehme mein Beispiel, hier wird eine Farbe in zusammenhang mit einem Buchstaben geschützt. Ich könnte jetzt z.B. den Buchstaben D in schwarz schützen lassen oder die Kombination dz in gelb.

Facebook wird meiner Meinung nach überbewertet. Es sind Trends die wieder abflachen. 1997 hat jeder mit yahoo gesucht. Dann waren chats in. Später die messengers. Heute sucht man mit google und nutzt Facebook. Das wird auch wieder aufhören, dessen bin ich sicher.