LX: Bezeichnung eines "gefällt mir"-Buttons/-Links

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Siehe das magentafarbene T der Telekom. Es ist doch häufig so, das manche Firmen sich Dinge schützen, die bei realistischer Betrachtungsweise nicht schützenswert sind. Nehme mein Beispiel, hier wird eine Farbe in zusammenhang mit einem Buchstaben geschützt. Ich könnte jetzt z.B. den Buchstaben D in schwarz schützen lassen oder die Kombination dz in gelb.

Und Du kannst das sogar eintragen lassen - wenn Du aber gerichtlich gegen eine Nutzung vorgehen willst, fällst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hinten runter.

Facebook wird meiner Meinung nach überbewertet. Es sind Trends die wieder abflachen. 1997 hat jeder mit yahoo gesucht. Dann waren chats in. Später die messengers. Heute sucht man mit google und nutzt Facebook. Das wird auch wieder aufhören, dessen bin ich sicher.

Rein technisch gesehen ist Facebook ein riesiges Problem. PHP-Skripte in C++ übersetzen, mit Pufferüberläufen etc.? Sicherheitsprobleme gerichtlich anfechten wollen? Das kann nicht lange gutgehen.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)