fastix®: BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

Moin!

... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.

http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix

  1. Hi!

    ... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.

    http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22

    Mittlerweile sind die Vertreiber bis in's tiefste Österreich vorgedrungen, um auch noch die letzten uninformierten KMU abzuzocken. Ich "durfte" vor ein paar Wochen bei einem Verkaufsgespräch dabei sein. Das läuft nach wie vor haargenau nach dem bekannten Schema...

    FG Ulysses

    1. Moin!

      Hi!

      ... oder wie am als "Webdesigner" nicht verkaufen darf.

      http://www.google.de/search?hl=de&q=BGH+%22VII+ZR+22%2F11%22

      Mittlerweile sind die Vertreiber bis in's tiefste Österreich vorgedrungen, um auch noch die letzten uninformierten KMU abzuzocken. Ich "durfte" vor ein paar Wochen bei einem Verkaufsgespräch dabei sein. Das läuft nach wie vor haargenau nach dem bekannten Schema...

      FG Ulysses

      Das sollte mich zwar de jure wundern, ich wundere mich aber nicht, dass mich das nicht wundert.

      Gerichtliche Verfügung des LG Salzburg

      Nachfolgender Vergleich

      Wenn es so ist wie Du darstellst, dann ist der

      Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
      Schwarzenbergplatz 14
      1041 Wien Postfach

      der ideale und sehr interessierte Ansprechpartner.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix

      1. Hi!

        Wenn es so ist wie Du darstellst,

        Ja, es war die klassische "Referenzkundenmasche", nur dass mein Bekannter durch mich vorbereitet war und den Vertreter nach einiger Zeit einfach auflaufen ließ.
        Ich wusste aber nicht, dass es gegen diese Methoden schon ein österr. Gerichtsurteil gibt, sonst hätten nicht nur mein Bekannter und ich uns amüsiert sondern vielleicht auch ein Rechtsanwalt - schade aber auch...

        FG Ulysses