Hallo,
Aber nicht wegen dem Rumflexen, sondern nur wegen des Einbaus von Komponenten ohne ABE und ohne individuelle Zulassung (Einzelgutachten).
Nach welcher Vorschrift wird denn wofür eine ABE oder EBE verlangt?
das wollte ich auch schon immer mal wissen. Es könnte ja so einfach sein: Solange etwas noch den Vorschriften der StVZO entspricht, könnte es automatisch ohne weitere Begutachtung erlaubt sein. Der Knackpunkt ist halt die Beurteilung, *ob* die StVZO tatsächlich noch in vollem Umfang eingehalten wird.
Es wird aber so viel KFZ-Zubehör verkauft (von A wie Auspuffblende oder Ausstiegsleuchten über H wie Heckspoiler bis Z wie ... fällt mir gerade nichts ein), das ich persönlich für "harmlos" und sicherheitstechnisch irrelevant halten würde, und das trotzdem mit ABE daherkommt - sicher nicht aus Spaß.
Daher vermute ich, dass die Schwelle, bis zu der ein Einbau oder Umbau noch ohne ABE oder Einzelabnahme zulässig ist, sehr niedrig liegt.
Ciao,
Martin
Die letzten Worte der Challenger-Crew:
Lasst doch mal die Frau ans Steuer!
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