Hallo,
Also nochmal meine Frage präzise:
Darf ich geschützte Worte beim Namen nennen?
ich bin kein Jurist und kann vermutlich gar nicht so krumm denken wie manche Abmahnanwälte. Aber es sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass ich ein Produkt auch beim Namen nennen darf, ja sogar *muss*, wenn ich von diesem Produkt rede. Das ist ja der Sinn eines Namens.
In der Praxis mache ich es nicht
Ich schon - ich nutze (momentan) Microsoft Windows, habe einen Ford in der Garage stehen, trinke gern Hasseröder Pils und besitze kein iPhone.
Solange ich mit der Nennung eines geschützten Markennamens genau das Produkt meine, dem dieser Name zugeordnet ist, ist doch die Welt in Ordnung. Dafür ist dieser Name da.
Etwas anderes ist es, wenn ich das mit diesem Namen bezeichnete Produkt verunglimpfe oder sonstwie negativ darstelle. Dann kann der Markeninhaber möglicherweise dagegen vorgehen. Das hat dann aber eher wenig mit dem Markenrecht zu tun, sondern würde IMHO eher in Richtung Verleumdung, üble Nachrede oder Geschäftsschädigung gehen. Sogar ohne geschützten Markennamen.
Ja, manche Markeninhaber übertreiben es natürlich. Ich habe vor Jahren mal Briefkontakt mit der Supermarktkette Kaufland gehabt, habe eine Kleinigkeit kritisiert. Im letzten Absatz des Briefes, den ich als Antwort erhielt, haben sie mich nachdrücklich aufgefordert, den Namen Kaufland nicht mehr zu verwenden, da es sich um eine geschützte Marke handelt, und mir mit rechtlichen Kosequenzen gedroht. Das fand ich dann wirklich absurd. Wo sonst sollte man einen geschützten Markennamen verwenden dürfen, wenn nicht im Dialog mit dem Markeninhaber?!
So long,
Martin
Schildkröten können mehr über den Weg berichten als Hasen.
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