Moin!
Wie man sehen kann steht in § 1 das es sich um eine Fortbildung handelt und mir in dieser Maßnahme qualifizierende Kenntisse nahe gebracht werden sollen.
In der Maßnahme bekommst Du Firmen genannt, musst Dich bei denen bewerben und die Bewerbungen werden vorher kontrolliert. Das ist, was ich nicht als einziger unter "Vermittlung mit intensiver Betreuung" verstehe. Die Ausbildungsmaßnahme dient also dazu, Dich "mit der stärksten rechtlich noch zulässigen Brechstange" in irgendeine Arbeit zu bringen und wird bei Leuten angewendet bei denen sich die Agentur fragt warum die eigentlich noch keinen Job haben. Sie seien schließlich eine "Agentur für Arbeit" und nicht eine für "(zugegeben) schlecht bezahlten Langzeiturlaub".
Ab Hartz IV hast Du auch kaum eine Chance eine Arbeitsmöglichkeit als unzumutbar zurück zu weisen. Hinsichtlich der Tatsache, dass die Arbeitszeit von 08:00 nur bis 15:45 dauert und so zu DEINEM VORTEIL keine 40-Wochenstunden zusammenkommen könnte ein Richter auf die Idee kommen Dich zu fragen wieso Du das eigentlich monierst und auch gleich die Antwort liefern: "Offensichtlich arbeitsunwillig."
Mit den bereits bekannten Rechtsfolgen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix