Fred Furunkelstein 2012: Kündigungen bedürfen der Schriftform

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wo man 6 Jahre bei den Konkurrenten nicht arbeiten darf

Kein Problem. Jedenfalls nicht so lange das Unternehmen auch einen angemessenen Abstand (72 Monatsgehälter, abgezinst) zahlt, der Dir als vertragliche Gegenleistung 6 Jahre lang ein erträgliches  Auskommen sichert.

Andernfalls wird die Regelung wohl unwirksam sein, weil sie Dich unangemessen benachteiligt. Frage also einen Anwalt. Frage den aber vorher, ob er auch gegen "Tot- oder Kranklachen" versichert ist.

Frage doch bei Chef mal höflich an, ob da ein Schreibfehler vorliegt (Monate/Jahre), ob das ein Anwalt in dieser Form geprüft hat und ob da nicht auch die Gehaltsangabe nicht stimmt. Ab 1 Mio jährlich, zu zahlen für jedes angefangene Jahr der Beschäftigung und einem "Fallschirm" wäre eine solche Regelung ja nicht sooooo sittenwidrig (§ 138 Satz 2 BGB, "auffälligen Missverhältnis zu der Leistung") und auch nicht so unüblich.

Sollte es eine Andeutung geben, dass die, die nicht unterschreiben, im Unternehmen keine Zukunft haben, so bescheinigt Euch das gegenseitig (Versicherung an Eides statt) denn dann kann auch die Ausnutzung einer Zwangslage gemäß § 138 Absatz 2 BGB geltend gemacht werden.

Fred