Tach!
Jetzt hab ich per Zufall gelesen, dass ein Eintrag automatisch die "doppelte Buchführung" zur Folge hätte, da ein eingetragener Kaufmann (e.K.) automatisch zum Vollkaufmann wird. Gilt dies auch bei einem kleinen Gewinn/Umsatz?
Frage: Muss ein Kleinunternehmer, der sich freiwillig ins HRA eintragen lässt, tatsächlich und zwingend "Bilanzieren" und "doppelte Buchführung" betreiben?
Konkret beantwortet dir solche Fragen das Finanzamt (die sind m.W. dazu verpflichtet) und auch die IHK (als Zwangsmitglied darfst du auch deren Services in Anspruch nehmen). Allgemein kann man zum Beispiel die Wikpedia konsultieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)
dedlfix.