Veröffentlichung (alter bzw. legendärer) Radiomitschnitte
Radio-Ralle
- recht
0 Tom
Hallo,
auf meiner Seite würde ich gerne ein paar ausgewählte Radiomitschnitte veröffentlichen - in dem Fall soetwas wie Ausschnitte der WM 1954, Wembley 1966, etc.
Ich habe ein bisschen gegoogelt, finde aber nichts über die rechtliche Situation. Ich habe auch von Grund auf keine Ahnung, wen ich diesbezüglich kontaktieren müsste (einfach die ARD anrufen? Ein Rundfunkarchiv kontaktieren?).
Habt Ihr ne Ahnung über die rechtliche Situation oder könnt mir helfen, wo ich Antworten finde? Vielen Dank!
Gruß
Hello,
Habt Ihr ne Ahnung über die rechtliche Situation oder könnt mir helfen, wo ich Antworten finde?
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Für die Verwertungsrechte können unterschiedliche Stellen/Institutionen zuständig sein.
Sich da durchzufragen, ist nicht ganz einfach.
Woher hast Du die Mitschnitte denn?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo,
vielen Dank erst einmal!
Es gibt diverse CDs mit Radiomitschnitten, die es zu kaufen gibt.
Manch andere Übertragung bzw. Schnipsel von diesen habe ich noch auf dem Rechner. Da gab es früher auch mal ganz öffentlich auf diversen Seiten im Internet zum herunterladen (was ja nicht heißen muss, dass das damals zwingend legal war). Da habe ich schnell ein Beispiel gefunden: http://www.germania-karberg.de/index.php?Seite=Medien&Seite2=Klassiker Die Seite scheint nicht auf den ersten Blick illegal zu sein (ich meine also kein Klassiker wie kino.to oder so), dennoch weiß ich nicht, ob das rechtlich in Ordnung ist, was die da machen.
Die Seite scheint nicht auf den ersten Blick illegal zu sein (ich meine also kein Klassiker wie kino.to oder so), dennoch weiß ich nicht, ob das rechtlich in Ordnung ist, was die da machen.
Eher nicht.
Grundsätzlich darfst Du alles veröffentlichen, an dem Du selbst das Urheberrecht hast oder aber Dir der Urheber die entsprechenden Rechte eingeräumt hat (wobei auch hier die GEMA wieder dazwischenfunken kann). Das trifft wahrscheinlich beides hier nicht zu, daher solltest Du die Finger davon lassen.
Dass es Seiten gibt, die es trotzdem tun, ist deren Risiko. Kommt natürlich drauf an, ob der Rechteinhaber sich überhaupt drum kümmert. Das kann er die letzten Jahre unterlassen haben, daher gibt es die andere Seite noch. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ihm das irgendwann mal einfällt, kann es aber gleich finster aussehen...
Von daher: Wenn Du die Rechte bekommst (wende Dich dazu an den Rechteinhaber, falls Du ihn ausfindig machen kannst), dann kannst Du die Sachen veröffentlichen. Ansonsten solltest Du - zu Deiner eigenen Sicherheit - es lieber lassen.
Die Gema kümmert sich nur um Musik. Bei solcher sähe es so aus, dass Du Alles, was schon veröffentlicht wurde, auch verwenden kannst (außer in Verbindung mit einem Film). Du musst es nur anmelden und die entsprechenden Gebühren entrichten.
Bei Online-Angeboten richten sich die Pauschalpreise aber mehr an Großabnehmer, so dass man mit 3 bis 5 Dateien eher schlecht da steht.