Danke, das war mir eine Hilfe...
ist übrigens genau das, was ich über einen Arbeitsvertrag geschrieben habe. Der enthält genau diese Absicherungen. UND: wer 30 Std. die Woche für EINEN Auftraggeber arbeitet ist keineswegs selbständig, sondern Arbeitnehmer - mit allen dazugehörigen Rechten. Erst Recht, wenn man sich verpflichten muss.