Hallo,
Personalausweise dürfen nicht kopiert werden.
wer sagt denn sowas?
Der Eigentümer.
das ist kein Statement des Eigentümers, sondern eine phantasiereiche Auslegung. Da sollte man lieber im Original lesen.
Die im Wikipedia-Artikel genannten Stellen regeln zwar, wer unter welchen Bedingungen das Vorzeigen des Ausweises oder einer Kopie davon *verlangen* darf - das aber nur unter Aspekten des Datenschutzes. Im übrigen gilt das nicht nur für eine Kopie, sondern auch für die Aufforderung, den Ausweis im Original vorzulegen.
Ich kann im Gesetzestext aber nichts finden, was dem Inhaber selbst das Anfertigen einer Kopie verbietet, um damit aus eigener Initiative Informationen über seine Person an andere zu übermitteln. Und das passt auch zu den Grundprinzipien des BDSG: Der Betroffene selbst darf seine persönlichen Daten weitergeben und verbreiten, soviel er will. Geregelt ist nur die Nutzung durch Dritte.
Ciao,
Martin
Mir geht es gut. Ich mag die kleinen Pillen, die sie mir dauernd geben.
Aber warum bin ich ans Bett gefesselt?
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