Hallo,
Man darf auch keine Zeugnisse (nicht einmal ein völlig unwichtiges Halbjahreszeugnis der Klasse 6) als Pfand einbehalten. Es wird aber oft gemacht und meist widerspruchslos hingenommen:
"Du bekommst erst dein Zeugnis, wenn du alle deine Bücher abgegeben hast."
mag sein, kommt mir aber ziemlich konstruiert vor (ich habe von so einem Fall noch nicht gehört). Vor allem liegt hier ein ganz anderer Fall vor. Hier soll ja nicht verhindert werden, dass Fremde Einsicht in persönliche Daten erhalten - die Verantwortlichen an der Schule kennen den Inhalt des Zeugnisses von Amts wegen sowieso.
Bei solcherart Unstimmigkeiten wäre es der einfachere, schnellere und billigere Weg als der offizielle, der mit einer Zahlungsaufforderung des Schulträgers beginnt.
Dabei ist man als Schüler doch bestrebt, die ungeliebten Schulbücher so schnell wie möglich wieder loszuwerden. Zumindest ging es mir so ...
Ciao,
Martin
Disziplin: Teppichböden wiederfinden, wenn man sie verlegt hat.
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