Hi Martin
die aktuelle Gesetzeslage gibt einen solchen Sonderstatus privater Betreiber jedenfalls, soweit ich das erkennen kann, nicht her.
meine Kenntnislage ist nicht von heute, aber so eine Änderung, müsste theoretisch eine Änderung mit dem Auskunftsrecht im Einwohnermeldeamt einhergehen. Das heist jeder dürfte sich dort auch infos über privatpersonen holen!?
Von einem Gewerbebetrieb ist das Einholen von infos natürlich schon immer erlaubt.
Und das ist in diesem Fall der Betreiber von bplaced.net, der entsprechende Forderungen aber mit Sicherheit an seine Nutzer weitergeben wird.
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wir nicht nur, muss sogar, nach neuem EU recht zur datenspeicherung - um die bösen jungs zu jagen ;)
grüße ralphi