Tom: Abfotografierte Bilder

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Hello,

Aber das Foto eines rechtmäßig in deinem Besitz befindlichen physischen Werkes stellt durchaus ein neues Werk nach dem Urheberrecht dar.

Darunter fällt aber IMO weder ein Buch noch ein Fernsehbild ;)

Aber das Buch auf dem Tisch und das Fernsehgerät in seinem Umfeld.
Und viel mehr habe ich auch nicht behauptet.

Du fotografierst doch nicht den Inhalt des Buches, sondern das Werk in seiner äußerlichen Darstellung. Und da Du zum Zeitpunkt der Fotografie über ein physisches Stück darüber verfügen musst, ist das zulässig.

Beim Fernseher ist das genauso. Wenn der zufällig in diesem Moment ein Bild von Herrn Wulff anzeigt, dann musst Du das nicht wegretuschieren, denn Du hattest das Recht, das Bild anzusehen.

Wenn Du aber den Bezug auflöst und nachher ausschließlich das Bild wiedergibst, dann könnte es schon enger werden. Denn dann geht es ja nicht mehr um den Fernseher, sondern nur noch um das Bild. Da ist dann keine "Schöpfungshöhe" mehr erkennbar.

Im Prinzip gilt bei Marken und Urheberrecht immer die Grundregel: Sorge für ausreichend Kontextbezug, dann hast Du schon die besten Chancen - also alle gerechten.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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