Tach!
aber hoffentlich erst, nachdem er die AGBs zur Kenntnis genommen hat. ;-)
Das Plural-s ist nicht verkehrt. Man sollte nicht vom ausgeschriebenen Wort ausgehen, sondern die Abkürzung als eigenständiges Wort betrachten. Eine GmbH kann man schließlich auch schlecht als GenmbH verpluralen *). Das wäre zwar logisch sinnvoller als GmbHs, ist aber sprachlicher Unfug. Sprache folgt sowieso nicht der reinen Logik.
*) zumal das dann auch noch mit der Abkürzung für Genossenschaft mit beschränkter Haftung in die Quere kommt
dedlfix.