dedlfix: mein Web-Baukasten

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Tach!

aber hoffentlich erst, nachdem er die AGBs zur Kenntnis genommen hat. ;-)
Das Plural-s ist nicht verkehrt.
doch, in diesem Fall schon, weil der Grundbegriff, den die Abkürzung eigentlich meint, schon im Plural steht.

Rein logisch magst du recht haben. Aber wie kürzt du dann eine einzelne Allgemeine Geschäftsbedingung ab? Das s als Zeichen des Plurals mag überflüssig sein, wie so vieles, was aus Gefühl eingefügt und angehängt wird und damit die Sprache runder werden lässt.

dedlfix.