suit: Video Download aus Mediathek (NDR)

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Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Ein Musikredakteur der sie vielleicht irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt hat einen mittelbaren Erwerbszweck.