hi,
interessante Fragestellung - und es würde mich wundern, wenn es diesen Fall nicht schon häufig gegeben hat.
Gab es sicher schon, leider nur extrem schwer dazu was zu ergoogeln ;)
Wir sind bei der Diskussion dann drauf gekommen, dass man hier wohl, auch im Sinne der Haftung, einen Verein bräuchte und per Satzung usw. das Rechtliche regeln kann. Eventuell eben auch per Vertrag zwischen Entwickler und Verein.
Ob es ein Verein sein muss, weiß ich nicht; auf jeden Fall aber ein Zusammenschluss, der als juristische Person gelten kann. Denn Rechte wie etwa das Urheber- oder Nutzungsrecht ("Copyright" ist ein Begriff aus dem US-Recht, der bei uns keine Bedeutung hat) sind immer an eine Person gebunden, egal ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.
Copyright an der Stelle als platzhalter für euch, danke aber für den Hinweis. Zusammenschluss ist Haftungstechnisch wieder etwas komisch, immerhin würden ja dann alle voll Haften oder?
Ich kenne mich im Vereinsrecht nicht aus, kann also nicht viel dazu sagen. Aber nach meinem bescheidenen Wissen sind drei Ämter vorgeschrieben: Die beiden Vorstände und der Kassenwart, und AFAIK müssen diese drei Ämter von drei verschiedenen Personen besetzt werden. Daher kommt auch die saloppe Redewendung "Dann sind wir ja schon zu dritt, also lasst uns einen Verein gründen".
mit 3 wird das nichts mit dem gründen, unter 3 wird er aufgelöst, zum gründen brauchs mindestens 7 Leute. Die Ämter haben sich dank Svens Post geklärt, im Gesetzt steht dazu nichts drinne.
Hoffentlich Reichen euch meine Angaben zu dem Fall. Ich konkretisiere sie auch gerne noch!
Die Antworten sind bestenfalls so konkret wie die Fragestellung. ;-)
Gut formuliert Martin ... gut formuliert, das werde ich zukünftig zitieren.
Ciao,
Martin
Gruß Niklas
Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.