Strangers_in_the_night: USt-Voranmeldung / Feld 83

Hallo Forum

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012 Feld Nr. 83 (Vorauszahlung/Überschuss)
steht folgendes:

Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung                                  |--|
-------------------------------------------------------------------------|83|
Verbleibender Überschuss (Bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen)|--|

Wenn USt anfällt, ist das die Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung?
Wenn keine Umsatzsteuer-Vorauszahlung anfällt, weil mehr Ust gezahlt wurde, als eingenommen wurde, muss ich ein Minus-Zeichen vor diese Summe setzen?
Das Minus sagt dann aus, dass das Finanzamt mir schuldet?

^Ist das da so richtig verstanden?

Gruss

Strangers_in_the_night

  1. Tach!

    Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012 Feld Nr. 83 (Vorauszahlung/Überschuss) steht folgendes:

    Die Referenz sind eigentlich die Zeilennummern. Die Feldnummern sind nicht fortlaufend und für eine Suche nicht besonders gut geeeignet. Es geht also um Zeile 69 und die davor.

    Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung                                  |--|
    -------------------------------------------------------------------------|83|
    Verbleibender Überschuss (Bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen)|--|

    Wenn USt anfällt, ist das die Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung?

    Dieses Summenfeld gilt auch, wenn du Ausgaben ohne Einnahmen hattest. Dann fällt für dich keine USt an, dann bekommst du welche wieder. Es fällt also in dem Fall höchstens negative USt an - wenn man das so ausdrücken will.

    Wenn keine Umsatzsteuer-Vorauszahlung anfällt, weil mehr Ust gezahlt wurde, als eingenommen wurde, muss ich ein Minus-Zeichen vor diese Summe setzen?
    Das Minus sagt dann aus, dass das Finanzamt mir schuldet?

    Ja. Aber Zeile 69 brauchst du nicht auszufüllen, weil die Elster das Ergebnis aufgrund deiner vorherigen Angaben bereits in Zeile 68 eingetragen hat. Die Eingabehilfe sagt dann zu Zeile 69 noch, dass man da nur von der Elster-Rechnung abweichende Ergebnisse aus der eigenen Buchhaltung/Berechnung eintragen soll. Da stellt sich die Frage, warum da eine Differenz aufgetreten ist. Da scheint mir der Fehler nicht bei der Elster zu liegen.

    dedlfix.

    1. Tach auch dedlfix

      Ja. Aber Zeile 69 brauchst du nicht auszufüllen, weil die Elster das Ergebnis aufgrund deiner vorherigen Angaben bereits in Zeile 68 eingetragen hat. Die Eingabehilfe sagt dann zu Zeile 69 noch, dass man da nur von der Elster-Rechnung abweichende Ergebnisse aus der eigenen Buchhaltung/Berechnung eintragen soll. Da stellt sich die Frage, warum da eine Differenz aufgetreten ist. Da scheint mir der Fehler nicht bei der Elster zu liegen.

      Nix Elster:
      Da das Unternehmen neu ist, und ein System verwendet, welches das Finanzamt nicht unterstützt, war die Dame vom Finanzamt so nett, mir A) Einen Aufschub zu gewären und B)mir die USt-Voranmeldung in "Papierform" zu schicken.

      Es gibt ein Portal, wo ich mich noch anmelden muss - geht aber ein paar Wochen, bis das angenommen wird. Dann darf ich zukünftig diese Geschichte auch "online" erledigen.

      Gruss und Gute Nacht

      Strangers_in_the_night

      PS.Danke, ich hab jetzt ein Minus davor gesetzt - müsste so stimmen.