Hallo Sven Rautenberg
Wenn's der Geschäftsführer war, dann kann es kein Einzelunternehmen sein, denn dann wäre er nicht Geschäftsführer, sondern Inhaber gewesen.
Es ist definitiv ein Einzelunternehmen (e. K.)
Also gesetzliche Erbfolge. Angehörige ersten, zweiten, weiteren Grades sind vorhanden? Irgendwer erbt. Im Zweifel der Staat, sofern die Erbschaft ausgeschlagen wird.
Es gibt eine Erbengemeinschaft.
Ist mein Arbeitsvertrag noch gültig, auf dem nur er Unterschrieben hat?
Gute Frage. Sofern die Firma nicht in irgendeiner Art Rechtspersönlichkeit erlangt hat, könnte das tatsächlich interessant zu diskutieren sein, denn die natürliche Person ist zweifelsohne jetzt nicht mehr geschäftsfähig. Die juristische Person wäre es aber noch.
Ob eine e. K. Einzelunternehmen eine Rechtspersönlichkeit darstellt kann ich nicht beantworten.
Existiert die Firma in der ich Arbeite überhaupt noch im rechtlichem Sinne?
Laut diesem Link hier geht die Firma in die Erbengemeinschaft über. Mit all den Problemen die dort beschrieben sind.
Und hier steht, dass die Firma "Einzelunternehmen" mit dem Tode des Unternehmers automatisch endet - außer ein oder die Erben wollen die Firma weiter führen.
Alternativ wird das Unternehmen liquidiert und beendet. In beiden Fällen wirst du davon erfahren, sobald es soweit ist.
Ist werde trotzdem dem Arbeitsamt eine Meldung machen. Es kann nämlich sein, dass mir sonst beim Exodus der Firma und die daraus folgende Arbeitslosigkeit der Vorwurf gemacht wird, dies sehenden Auges nicht frühzeitig gemeldet zu haben. Dann hätten die (Arbeitsamt) einen Grund, mein Arbeitslosengeld zu kürzen. Bei einer Vorabmeldung mache ich nichts falsch und man kann mir nicht versäumte Fristen vorwerfen.
Wie sieht es aus, wenn ich mich neu orientieren will. Habe ich mich an den im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfristen zu halten?
Davon würde ich ausgehen.[...]
A) Wir hatten Verträge mit anderen Firmen. Aus gesicherter Quelle weiss ich, dass diese Verträge nichtig sind.
B) Warum sollte dies auch nicht für einen Arbeitsvertrag gelten, der mit dem Einzelunternehmer geschlossen wurde, der aber nicht mehr lebt? Wenn "A" zutrifft, sollte doch auch "B" gelten?
Andererseits ist Solidarität angesichts einer erst einmal ungewissen Zukunft auch nicht die beste Wahl, denn die Entscheidung triffst du ja nicht allein, sondern bist von Dritten abhängig.
Meine Rede. Da es bereits im Vorfeld mit "einigen" Personen Spannungen gab, und nun gerade diese Personen eventuell die Führungsrolle übernehmen sollen, wäre mir eine "Neuorientierung" nicht unangenehm. Die Person, die mich gehalten hat ist tot - was soll ich dann noch dort?
Seven - Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Der Äther, in dem wir leben, ist eben im stehten Wandel ...
Gruss Mr. Future
PS:Laut einem Notartext im Internet könnte es auch passieren, dass sich die Erben nicht einig sind. Das würde bedeuten, dass das Firmenkonto solange gesperrt werden könnte, bis klar ist, wer was/wieviel bekommt. Eine Sperrung des Firmenkontos würde einem KO gleichkommen... keine Löhne, keine Ware, keine Umsätze... Dies wäre freilich der "Worst-Case".