HP-User: Browserschrift auslesbar?

Beitrag lesen

Hi Gunnar

es dreht sich schließlich um die Einkommenssicherung von Abmahnanwälten, also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Im §5 TMG Abs 2 steht:
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Hier steht nirgens(!), dass es verboten ist, diese Daten in eine Grafik zu packen, um dem Spamwahnsinn zu entgehen. Die Daten müssen allgm. lesbar sein.
Und das sind sie.

Wer ohne Bildfunktion surft verhält sich anormal und kann, meiner bescheidenen Meinung nach, nicht auf ein fehlendes Kontaktmedium bestehen. Ein Browser ohne Bildfunktion ist schlicht und einfach ein "kaputt".

Gruss HP-User