Morgen Gunnar
Nachschlag: Anwaltliche-Meinung
Aktuell keine Gefahr einer Abmahnung. Es ist dem Anwalt kein einziger Fall bekannt, in dem eine Abmahnung durchkam. Dort steht - Zitat:
"Im Gegenteil sind mir aus der anwaltlichen Praxis jedoch Fälle bekannt, in welchen Gerichte einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG abgelehnt haben."
Fairerweise schreibt er aber auch, dass wer 100% sicher gehen will, sollte eher kein Bild verwenden.
Ein Recht auf Barrierefreiheit von Firmen und Privatpersonen gibt es nicht. Dieses Recht existiert nur zwischen Staat und Privatleuten. Folglich kann eine Abmahnung wegen einer "Teilbebilderung" im Impressum vor Gericht auch kein Bestand haben.
Selbstverständlich "sollte" man behinderten Menschen soweit als möglich entgegenkommen. Nur der Schaden der entsteht, wenn man in Textform diese Daten im www offenlegt ist größer, als der Nutzen, den er bringt.
Gruss HP-User