Texter mit x: Aktuelle Abmahnung

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Egal ob ich mein Radio anschalte, meinen Fernseher, ins Kino gehe, Zeitung/Zeitschrift aufschlage, mir ein Buch kaufe, mir sonst irgendwo etwas existierendes ansehe....

Wie schon gesagt, ansehen ist irrelevant. Aber:

  • "mein Radio anschalte, meinen Fernseher":
    Privatkopie immer zulässig, auch von rechtswidrig gesendeten Inhalten, sagt das Gesetz.
  • "ins Kino gehe":
    Von öffentlichen Aufführungen darf man nie eine Privatkopie machen, sagt das Gesetz.
  • "Zeitung/Zeitschrift aufschlage, mir ein Buch kaufe":
    Privatkopie immer zulässig, sagt das Gesetz.

Nur die Umkehr davon wird schwierig. Man kanns nämlich fast nie wissen.

Man kann fast nie wissen, ob es rechtswidrig ist? Na wunderbar, dann sei doch froh.

Wo gibts schon Links mit dem Text "Vorsicht, rechtswidriger Inhalt"?

Noch nie einen Link auf eine warez-Seite gesehen? Man kann natürlich vorsätzlich und wissentlich eine warez-Seite besuchen aber was man dann dort runterlädt, sollte man dann vorher schon prüfen.

Die Offensichtlichkeit der Beurteilung wird einem so lange gedreht bis man entnervt die Abmahnung bezahlt.

Tja, wenn man das macht ... besagt aber nicht, daß es offensichtlich war.

Du sagst, wenn man nach einem Hollywoodfilm sucht und dann einer automatisch abgespielt wird, hat man fahrlässig gehandelt. Finde ich nicht, warum denn? Ich suche auch gelegentlich nach Infos über aktuelle Filme wenn ich überlege was ich mir im Kino (gegen Geld, liebe Filmindustrie!) ansehen will.

Genau deshalb habe ich das nicht so gesagt. Es ist völlig legitim bei der Suche nach Informationen über einem aktuellen Kinofilm nur den Titel als Suchbegriff zu verwenden, also beispielsweise ohne den zusätzlichen Suchbegriff Trailer.