Ich vermute es wird technisch über Werbebanner gelöst.
Nein, allem Anschein nach wurden die Benutzer über einen Trafficgenerator und zwei Weiterleitungsserver auf die betreffenden Filmchen geleitet, die IP-Protokollierung soll auf diesen beiden zwischengeschalteten Servern passiert sein. So wird es von der Heise-Redaktion vermutet.
Woher aber weiß ich, welche Website nun Material enthält, das ich ansehen darf.
Letztlich nur mit dem gesunden Menschenverstand und danach wird der Richter im Zweifelsfalle auch urteilen.
so ganz verstehe ich nicht, das sowas überhaupt in Deutschland rechtens ist.
Was meinst du mit "sowas"? Die Abmahnung, das Belangen der Zuschauer für den vom Veranstalter begangenen Rechtsbruch?
Die Abmahnung ist eigentlich als Weg gedacht, eine offensichtliche (!) Rechtsverletzung außergerichtlich beizulegen. Der Abmahnende zeigt an, der Abgemahnte gibt zu oder, falls nicht, wird die Sache vor Gericht geklärt. Letzteres kann für den Abgemahnten deutlich teurer werden, so er tatsächlich schuldig ist, insofern sollte die Abmahnung als das schmerzlosere Angebot anzusehen sein.
Und da es dem Geschädigten (wohlgemerkt: das ist der Abmahnende) verständlicherweise nicht zuzumuten ist, dass er neben dem Schaden auch noch für die Kosten der "Strafverfolgung" aufkommen muss, gehen die Abmahnkosten automatisch auf den Abgemahnten über.
So weit, so gut. Dass die ganze Nummer schon lange Überhand genommen hat, ist auch in der Politik angekommen; entsprechend gibt es seit einer Weile zumindest eine Kostenobergrenze.
Abmahnungen werden im Übrigen nicht nur von geldgierigen Anwälten eingesetzt. Für Verbraucherschützer ist das zum Beispiel ein regelmäßig genutztes Mittel.
Falls du mit "sowas" das Belangen der Zuschauer meinst: Nein, ist es nicht wirklich. Schon zwei, drei Tage nachdem die Sache Wellen geschlagen hat, ist rausgekommen, dass die abmahnende Kanzlei das die Herausgabe der Teilnehmeradressen anordnende Gericht in Köln mit lauter Nebelkerzen beworfen hat. In deren Anfragen wurde der Eindruck erweckt, die Zuschauer hätten die Schmuddelfilmchen selbst verteilt, à la P2P – das war hier aber nicht der Fall.
Aktuell redet man sich damit heraus, dass alleine schon das zum Angucken technisch notwendige Zwischenspeichern auf dem Rechner eine unerlaubte Kopie sei. Das ist aber ziemlicher Unsinn und vor Gericht werden die damit kaum durchkommen.
Die ganze Nummer steht also schon von Seiten des Urheberrechts auf sehr wackeligen Füßen. Und wie aus oben zitiertem Heise-Artikel hervorgeht, scheinen die Anwälte und ihre Hintermänner mit einem Bein selbst im Knast zu stehen. Die Zuschauer wussten wohl nicht nur nicht, wo sie der Trafficgenerator hin entführt (das Ding funktioniert nur unter Vorspielung falscher Tatsachen), es gibt auch verdächtige zeitliche Zusammenhänge zwischen Registrierung der Weiterleitungsdomains und Abrufzahlen der Videos. Im Artikel ist gar von "gewerbsmäßigem Betrug" die Rede.
In jedem Falle solltest du nicht annehmen, dass eine Abmahnung alleine schon geltendes Recht widerspiegelt. Dem ist nicht so. Behaupten kann man vieles und bei einer Abmahnung geht es nur darum, ob die Gegenseite darauf eingeht, nicht, was das Gesetz dazu sagt.
Im dümmsten Falle kann so eine Abmahnung dem Abmahnenden auch selbst auf die Füße fallen – allerdings sind dumme Rechtsanwälte selten, die haben das schließlich studiert.