Freiherr von und zu: Aktuelle Abmahnung

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@@Freiherr von und zu:

nuqneH

Die ganze Nummer steht also schon von Seiten des Urheberrechts auf sehr wackeligen Füßen.

Wobei schon bezweifelt werden kann, ob jenes überhaupt greift. Ist bei solchen Filmen eine geistige Schöpfungshöhe erreicht? http://petringlegal.blogspot.de/2013/06/filesharing-abmahnung-beim-pornofilm.html

Falls du dich auf den Absatz

"Ein Schutz als Filmwerk nach § 94 UrhG scheitert, wenn an einer persönlichen geistigen Schöpfung i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG fehlt. Dies kann bei bewegten Bildern der Fall sein, die lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigen und reine Pornografie darstellen."

beziehst: Das ist doch typischer Mumpitz vom Rechtsverdreher (in diesem Falle) deines Vertrauens. Nach der Argumentation wäre genauso jeder Tierdokumentation die Schöpfungshöhe abzusprechen – da stellt sich der Filmer schließlich auch nur hin und hält die Kamera drauf, wenn das Vieh pennt, frisst oder furzt.

Wohlweisslich schreibt der Herr Doktor denn auch "kann". Das ist eine Sache, die kann man mal behaupten und bei einem stockkonservativen Richter kann das dann auch verfangen.