Mahlzeit,
Der Unterschied den ich meinte, ich würde nicht schreiben "ich rechne mit einem bestimmten Problem und habe die Seite aber trotzdem bedenklich implementiert".
Das würde ich für einen schweren Fehler halten, denn es sagt ja aus, dass bekannt war, dass die Inhalte problematisch sind. Da kann ein Staatsanwalt berechtigt die Frage stellen, wieso die Inhalte dann online gestellt wurden. Also stimme ich dir da zu 100% zu.
Ich kann ja keinen zettel aufs Auto kleben "Achtung meine Bremnsen sind kaputt" und dann trotzdem fahren, sollen die anderen doch zur Seite gehen ;)
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