Tach!
Kann man eigentlich für das Wort "Abmahnvollkoffer" abgemahnt werden?
Man kann quasi für alles abgemahnt werden. Die Frage, die sich daraufhin der Abgemahnte stellen muss ist, ob das ein Richter auch so sieht oder ob die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist und man einen eventuellen Rechtsstreit überstehen würde.
Im vorliegenden Fall muss man zudem noch wissen, was genau unterlassen werden soll. Die allgmeine Verwendung des Wortes dürfte sich nicht untersagen lassen, wohl hingegen der Bezug auf eine konkrete Person, wenn dabei (Persönlichkeits-)Rechte der so titulierten Person betroffen sind.
dedlfix.