tami: elektronische(!) Signatur zur Übermittlung eines Antrages (PDF)

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hi,

und danke für die Antwort.

Vielleicht ist hier eine elektonische Signatur gemeint.

Vermutlich. Dazu findet sich dann bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur): "Für bestimmte Bereiche stellen die nationalen Gesetzgeber zusätzliche Anforderungen an elektronische Signaturen. So erfüllen in Deutschland nur qualifizierte elektronische Signaturen gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann."

Also ist vermutlich die "qualifizierte elektronische Signatur" gemeint (http://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur#Anbieter_in_Deutschland), sowas wie u.a. "die Deutsche Post AG mit Signtrust".

mfg

tami