ralphi: Raspispeedtest

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Hi dedlfix,
danke für den link

Du wirst aber gemäß RStV eins brauchen: Impressumspflicht.

ist gut erklährt.
Im wesentlicher beschreibt er aber sinngemäß - fast alle die ne webside haben wollen damit Geld verdienen (auch versteckt) und hier muss man natürlich ein Impressum haben.
Zitat:
Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten." Laut Ministerium spielt es auch keine Rolle, ob die Seite von einer Privatperson oder von einem Unternehmen betrieben wird. Demnach ist die Impressumspflicht des TMG schon dann gegeben, wenn es zumindest theoretisch möglich wäre, mit einer Webseite gleichen Zwecks durch Einsatz von Werbebannern oder ähnlichen Mitteln mindestens kostendeckende Einnahmen zu erzielen

Ladezeit ? ;-)

Viele Grüße aus LA

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ralphi