hi,
Nach meinem Verständnis ist es in diesen Fällen so, dass es sich nur dann um eine Gutschrift handelt, die dann auch so heißen muss, wenn unterm Strich_keine_Forderung_gegen den Empfänger steht.
Es ist eigentlich doch ganz klar formuliert: bisher konnte man einfach "Rechnung" im Betreff schreiben, und dann hatte man quasi eine "Negativrechnung" als Gutschrift. Jetzt _muss_ da "Gutschrift" stehen, wenn man jemanden eine solche ausstellt. Das kann u.a. auch der Fall sein, wenn die Leistungsdaten und Gutschriftenhöhe bereits vereinbart sind und der Gutschriftsteller die nötigen Daten alle hat. Er braucht dann nicht auf eine Rechnung von wem auch immer zu warten. Das kann ja zB. auch ein Veranstalter sein, der einen Künstler bezahlt. Das kann verschnellern und vereinfachen ... (und muss nix böses heißen) ...;
mfg
tami