Ein Wirt
Seine Gäste wollen beim Kauf eines Gutscheins (zu Weihnachten) eine Rechnung haben.
Netz, bin ich zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
Zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs hat die Person (noch kein Kunde) kein Anrecht auf eine Rechnung.
Er hat nur Bargeld gegen einen Wertgutschein getauscht.
D.h. er bekommt lediglich eine Quittung über die getauschte Summe – keine Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt erst beim bewirten. (Kassenbon)Ist das korrekt ?
Nein.
Erstmal muss festgestellt werden, um was für Gutscheine es sich handelt. Gutscheine gegen eine Leistung ("Ein Bier") sind bei Ausgabe als Anzahlung zu verstehen und somit sofort umsatzsteuerpflichtig – damit erübrigt sich auch die Frage der Rechnungsausgabe.
Gutscheine gegen einen Betrag ("20 €") sind hingegen der von dir beschriebene Zahlungsmitteltausch und, mangels Leistung, nicht umsatzsteuerpflichtig.
Eine Rechnung kann für den Kunden in beiden Fällen ausgestellt werden, lediglich der Ausweis der Umsatzsteuer muss entsprechend der Gutscheinart gehändelt werden.
Siehe dazu auch das Papier der Oberfinanzdirektion, auf das du verwiesen hattest, Punkt 2.1, letzter Absatz, letzter Satz: "Bei Ausstellung der Wertschecks ist auf einer Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen.": Rechnung ja, aber ohne Umsatzsteuer.
Was für einen Text sollte ich in die Quittung schreiben ?
Schreibe eine normale Rechnung über "einen Gutschein für" bzw. "in Höhe von".
Ich bin etwas verwirrt, weil sowohl die Gäste als auch im Web, die Rede von einem Steuerfreibetrag (ca. 44 euros pro Mitarbeiter) erwähnen ?
Das hat nichts mit der Ausgabe von Gutscheinen für Kunden zu tun. Die 44 Euro sind ein monatlicher Freibetrag aus der Einkommensteuer, den der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann für Leistungen, die sein Arbeitgeber ihm zusätzlich zum Einkommen zukommen lässt.
Gutscheine vom Arbeitgeber sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, denn ansonsten könnte man seine Angestellten ja nur in Gutscheinen für Supermarkt, Bäcker, Tankstelle und Kino entlohnen und sie bräuchten keinen Cent Einkommensteuer mehr bezahlen, weil sie "doch gar kein Geld bekommen haben".
Nur, falls die Gutscheine unter 44 € monatlich liegen, brauchen sie in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.