Zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs hat die Person (noch kein Kunde) kein Anrecht auf eine Rechnung.
Er hat nur Bargeld gegen einen Wertgutschein getauscht.
D.h. er bekommt lediglich eine Quittung über die getauschte Summe – keine Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt erst beim bewirten. (Kassenbon)
Ich bin KEIN Anwalt nur ich habe heute zufällig einen Gutschein gekauft zwar nicht für ein Lokal sondern für ein Buch. An der Kasse habe ich bezahlt, hab ein Kassenbon bekommen und da ich dieses für die Firma benötigte, habe ich um eine „richtige“ Rechnung gebeten, die ich auch anstandslos erhalten habe.
Wenn ich also ein Gutschein bei dir kaufe, dann habe ich auch ein Recht auf eine Rechnung.